Gesetzentwurf zur Inklusion behinderter Kinder im bayerischen Schulwesen genügt dem menschenrechtlichen Anspruch der UN-Behindertenrechtskonvention nicht

Erstellt von Bayerischer Elternverband e.V. |

Der Bayerische Elternverband hat in der Verbandsanhörung am 19.5.2011 den Entwurf zur Neufassung des bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes abgelehnt. Die von der UN-Behindertenrechtskonvention geforderte inklusive Schule werde durch ihn nicht verwirklicht. Mit dem von der interfraktionellen Arbeitsgruppe vorgelegten Gesetzentwurf würden behinderte Kinder nicht notwendig an ihrem Wohnort, sondern immer nur dort beschult, wo dies für die Kostenträger „finanziell vertretbar“ sei.

Das geplante Schulprofil Inklusion sei allenfalls zur Entwicklung der inklusiven Praxis, nicht aber als Ort der erneuten Zusammenfassung behinderter Kinder zu akzeptieren. „Wo ein Kind wegen seiner Behinderung weite Wege zur Schule auf sich nehmen muss, weil ihm die nötige Unterstützung an der Schule seines Wohnorts vorenthalten wird, liegt eine Menschenrechtsverletzung vor“, sagt Henrike Paede, die stellvertretende Vorsitzende des Bayerischen Elternverbands. „Ernst zu nehmende Rechtsgutachten bestätigen den Rang der UN-Behindertenrechtskonvention als unmittelbar geltendes Recht. Daher muss der Entwurf dringend nachgebessert werden.“