BEV aktuell, Februar 2010

Erstellt von Bayerischer Elternverband e.V. |

Veranstaltung zum Übertritt an die Haupt- bzw. Mittelschule
Infoabende zum Übertritt auf das Gymnasium oder die Realschule sind schon längst üblich. Inzwischen werden sie auch von einigen Hauptschulen angeboten und von den Eltern gut ange-nommen. Neue Wege geht dabei nun die Ludwig-Uhland-Hauptschule in Nürnberg. Hier wird dieser Abend nicht von der Schulleitung oder Lehrern veranstaltet, sondern vom Elternbeirat und einer Sozialpädagogin. Der Vorteil, vom Wissen erfahrener Hauptschuleltern zu profitieren, liegt auf der Hand. Zur Nachahmung empfohlen!

Teilnahme an Schülerdemo während der Unterrichtszeit
Rein formal steht der Teilnahme eines Schülers an einer Demo während der Unterrichtszeit die Pflicht zum Schulbesuch nach Art. 7. Abs. 1 des Grundgesetzes entgegen. Art. 5 Abs. 1 GG (Meinungsfreiheit) und Art. 8 Abs. 1 GG (Versammlungsfreiheit) stellen jedoch nicht minder bedeutsame Rechtgüter dar, zwischen denen im Einzelfall abgewogen werden muss. Die Schule kann Schüler auf (rechtzeitigen) Antrag aus wichtigem Grund vom Unterricht freistellen. - Was könnten sich die Schulen in einer Zeit zunehmender Politikverdrossenheit mehr wünschen, als Schüler, die ihre demokratischen Grundrechte unmittelbar wahrnehmen? Daher sollten sie diese Anträge genehmigen. Näheres siehe auch http://q11.bildungsstreik-bayern.de

Religionsunterricht
Kinder, die einer Glaubensgemeinschaft angehören, müssen nicht den Religionsunterricht ihrer Konfession besuchen, sondern können statt dessen zum Ethikunterricht angemeldet werden. Eine völlige Freistellung von Ethik oder Religion ist jedoch auch ohne Religionszugehörigkeit nicht möglich.

Speicherung von Schülerdaten
Die Staatsregierung bringt derzeit einige Änderungen des BayEUG (Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz) auf den Weg. Mit dabei ist ein Gesetzesentwurf, der „die rechtlichen Grundlagen für die zeitgemäße Datenverarbeitung an Schulen und Schulaufsichtsbehörden zur Unterstützung ihrer Verwaltungsaufgaben sowie zur Gewinnung statistischer Informationen für Planungszwecke“ schaffen soll. Der bayerische Elternverband hat diesen Entwurf abgelehnt. Die Notwendigkeit zur Erfassung und Speicherung einer derart großen Menge an Schülerdaten konnte vom Kultusministerium nicht überzeugend dargelegt werden, desgleichen konnten trotz der geplanten Anonymisierung der Daten letzte Zweifel des BEV nicht ausgeräumt werden, ob Rückschlüsse auf die Person unmöglich sind.

„Rechte und Aufgaben der Eltern und Elternvertreter“
So heißt eine neue Broschüre des ISB (Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung) und des Kultusministeriums, die unter der Mitarbeit unseres Mitglieds Bernhard Koch entstand. Bitte fragen Sie in Ihrer Schule danach, falls die Weitergabe an die Elternsprecher nicht geklappt hat und machen Sie sie bei den Eltern bekannt. Diese und andere interessante Broschüren unter http://www.verwaltung.bayern.de/Gesamtliste-.613.3998672/index.htm

Berufsfindung nach dem Abitur
Das Bildungsinformationszentrum der Arbeitsagentur bietet neue Broschüren für Abiturientinnen und Abiturienten zur Berufsfindung an unter abi.biz-medien.de