BEV fordert erneut übergeordnete Stelle für Inklusion

Erstellt von Bayerischer Elternverband e.V. |

Das Sozialgericht Augsburg konnte heute keine Regelung dafür finden, von wem der Gebärdendolmetscher für ein gehörloses Mädchen in einer Regelschule bezahlt werden muss. Nach wie vor ist nicht klar, ob das Kultusministerium dafür zuständig sein soll oder das Sozialministerium.

Der Bayerische Elternverband erneuert deshalb eine Forderung, die er bereits in einem Schreiben an Ministerpräsident Seehofer erhoben hatte: Bei der Staatsregierung ist eine Stelle zu schaffen, die dafür sorgt, dass Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen Kultusministerium und Sozialministerium im Sinne der betroffenen Kinder gelöst werden. "Aus dem Hause Seehofer kam darauf nur eine ausweichende Antwort", sagt Maria Lampl, die Landesvorsitzende des BEV. "Hier darf die Staatsregierung deutlich nachbessern."