Betreuungsgeld ist Stillhalteprämie

Erstellt von Bayerischer Elternverband e.V. |

Elternverband erkennt keine Wahlfreiheit zwischen Krippe und häuslicher Erziehung.

Der Bayerische Elternverband widerspricht der heutigen Behauptung des Kultusministeriums, das von der CSU erfundene Betreuungsgeld ermögliche Eltern die Wahl zwischen Krippe und häuslicher Erziehung.

Dazu Maria Lampl, die Vorsitzende des BEV: "Müssen Mütter arbeiten, damit es zum Überleben reicht, können sie sich nicht einfach fürs Zuhausebleiben entscheiden. Ersatz für ein Einkommen sind die 150 Euro pro Monat nicht. Von Wahlfreiheit kann also keine Rede sein. Ebenso wenig, wenn sie nicht arbeiten können, weil der Krippenplatz fehlt."

Bayern sei bundesweit Schlusslicht bei Krippenplätzen. Das Betreuungsgeld diene als Belohnung für Mütter, die sowieso zu Hause geblieben wären und als Trostpflaster für Mütter, die keine Krippe gefunden haben. "Für Eltern, die  ihr Recht auf einen Krippenplatz einklagen würden, ist es als Stillhalteprämie gedacht", sagt Lampl.