Überlegungen und Gedanken des BEV in Sachen Testungen

Erstellt von Henrike Paede | | Information

Nach den Osterferien dürfen nur die Schülerinnen und Schüler am Unterricht teilnehmen, die ein negatives Testergebnis vorweisen können. Dafür sind Selbsttests in der Schule vorgesehen. In der Schule nehmen sich die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht der Lehrkraft selbst einen Abstrich aus dem vorderen Nasenbereich. Das kann jedes Kind – wie eben „Nasebohren“! Hier kann die Lehrkraft das Testergebnis einer Person und einem Datum zuordnen.

Auch uns würde aus verschiedenen Gründen besser gefallen, wenn die Tests zu Hause durchgeführt werden könnten. Für zu Hause gibt es aber noch keine Tests, die das Ergebnis eindeutig einem bestimmten Datum und einer bestimmten Person zuordnen.

Und da die Testbeteiligung auf freiwilliger Basis nur bei etwa 15% liegen soll - so eine Erfahrung aus einem anderen Bundesland -, bleibt für eine 100-prozentige Abdeckung momentan nur die Testung in der Schule.

Dass Schulhäuser auf diese Weise sicherer werden, ist ein Fortschritt, den wir Eltern gefordert haben. Wichtiger als Ort und Art der Testung ist momentan, dass überhaupt nur negativ getestete Personen in die Klassenräume kommen. Das Kultusministerium hat die Bereitschaft signalisiert, auf Haustests umzusteigen, sobald zuordenbare Verfahren verfügbar sind. Auch Gurgel- und Lutschtests sind in Sicht, sie sind aber noch nicht zugelassen!

Der Ablauf der Testungen ist ohne Zweifel eine gesamtschulische Angelegenheit und sollte daher im Schulforum - in der Grundschule mit dem Elternbeirat - abgestimmt werden! Dies wurde uns (mündlich) vom Kultusminister bestätigt. Gehen Sie als Elternvertreter auf die Schulleitung zu und erarbeiten Sie gemeinsam den Rahmen! An einigen Schulen wirken medizinisch geschulte Eltern sogar mit. Sie haben Partyzelte vor der Schule aufgebaut, wo sie die Selbsttests organisieren und überwachen. Das schafft Vertrauen!

Das nach Ostern in Bayern vorgesehene Modell der Testung in der Schule klappt in Österreich seit Wochen problemlos. Wir plädieren dafür, jetzt den Vorteil einer Schule mit deutlich weniger Ansteckungsrisiko in den Blick zu nehmen und sich weniger auf die noch nicht ganz zufriedenstellenden Details zu fokussieren.

Wir gehen davon aus, dass diejenigen Schülerinnen und Schüler, die sich nicht testen lassen wollen, am Distanzunterricht der jeweiligen Distanzgruppe partizipieren können. Damit ist die Schulpflicht erfüllt. Wer mangels Teilnahme an der Testung nicht am Unterricht teilnehmen kann, hat allerdings (derzeit) keinen Anspruch auf Distanzunterricht. Doch dafür finden Sie bestimmt im Gespräch mit der Schule eine Lösung, z. B. die Übermittlung der Arbeitsunterlagen.

Wenn Sie Bedenken haben, dass Ihr Kind auf ein positives Testergebnis panisch reagieren könnte, bereiten Sie es darauf vor. Erklären Sie ihm, dass dieses Ergebnis erst noch überprüft wird, dass niemand etwas dafür kann und dass es sich wie bei einer Grippe verhält, wo man ja auch niemanden anstecken will. Nach unserem Eindruck sind gerade jüngere Kinder sehr eifrig, wenn es darum geht, Verantwortung für andere mit zu übernehmen. Suchen Sie als Klassenelternsprecher zusammen mit den anderen Eltern und der Lehrkraft (Videokonferenz!) nach einer guten Lösung, wie bei einem positiven Ergebnis verfahren wird. Manche Schulen schicken die Kinder dann in ein „Gummibärchenzimmer“ - da fällt Ihnen gemeinsam bestimmt etwas Nettes ein!

Von Ihrer Schule sollten Sie u. a. ein Video bekommen haben, wie der Test abläuft, es ist auch auf der Homepage des Kultusministeriums zu finden. Natürlich können Sie Ihr Kind mit einem Wattestäbchen den Abstrich im vorderen Nasenbereich schon mal ausprobieren lassen, das gibt Sicherheit. Das Stäbchen wird nur in den vorderen Nasenbereich eingeführt, was gegenüber dem tiefen Rachenabstrich viel angenehmer ist. Kinder merken sofort, wann es unangenehm wird, daher ist auch die Verletzungsgefahr gering.

Die Tests haben ein Zulassungsverfahren durchlaufen und sind sicher. Der Tupfer für den Abstrich ist lediglich mit einem konservierenden Mittel behandelt, kommt aber nur für wenige Sekunden in Kontakt mit der Nasenschleimhaut. Mit der Reaktionslösung kommt das Kind nicht in Berührung.

Zur Rechtslage: Aus den Streitigkeiten in Sachen Maskenpflicht wissen wir, dass die Gerichte dem Schutz der Gesundheit den Vorrang vor individuellen Rechten geben. Insofern ist nicht zu erwarten, dass eine Entscheidung in Sachen Testpflicht anders ausgehen würde: Das individuelle Recht, Tests nicht durchzuführen, würde hinter dem allgemeinen Schutz der Gesundheit zurücktreten.

Wir appellieren an alle Eltern, die Tests als wirksamen Beitrag zur Pandemiebekämpfung mitzutragen und zu unterstützen! Das ist eine der wichtigsten Maßnahmen, um möglichst bald wieder in ein normales Leben zurückkehren zu können. Wir versprechen, uns für Haustests einzusetzen, sobald Selbsttests mit personellem und zeitlichem Nachweis auf dem Markt sind.