Inklusive Bildung beginnt im Kopf

Erstellt von Bayerischer Elternverband e.V. |

Elternverband sieht interfraktionellen Gesetzentwurf zur Inklusion kritisch.

München - Zum gestrigen Beschluss des bayerischen Ministerrats über den interfraktionellen Gesetzentwurf zur inklusiven Bildung sagt die stellvertretende BEV-Landesvorsitzende Henrike Paede, die gleichzeitig das Sachgebiet Förderschule leitet: "Das Beste am Entwurf ist die Tatsache, dass sich alle Landtagsfraktionen gemeinsam mit dem Thema befassen. Inhaltlich ist es in vielen Politikerköpfen allerdings noch weit bis zur Inklusion." Man dürfe Inklusion nicht als besonders großzügig betriebene Integration verstehen, also als eine "Zurückführung der Kinder mit Behinderung in die Regelschule", wie es im Gesetzentwurf heiße. "Inklusion bedeutet: Alle Kinder lernen von Anfang an zusammen", sagt Paede, "keines braucht nachträglich wieder integriert zu werden."

Auf lange Sicht könne man deshalb die Förderschule nicht als Lernort erhalten. "Das widerspricht dem inklusiven Gedanken und ist zudem schlicht nicht finanzierbar." Kein Land, auch nicht das reiche Bayern, könne es sich leisten, zwei Schulsysteme nebeneinander zu finanzieren: ein inklusives für alle Kinder und ein besonderes für diejenigen, die dennoch nicht wirklich dazugehörten. Die Wahlfreiheit für die Eltern sei ohnehin nicht gegeben, auch wenn das im Gesetzentwurf und von der Staatsregierung so dargestellt werde. "Eltern dürfen ihr Kind zwar an der Schule ihrer Wahl anmelden", sagt Paede, "ob es an der Regelschule genommen wird, entscheidet im Zweifelsfall aber nach wie vor die Schulverwaltung. Die Wahlfreiheit besteht also auch hier stets nur darin, sein Kind freiwillig an der Schulart mit dem niedrigeren Lernanspruch anzumelden."