BEV fordert ministerienübergreifende Stelle für Inklusionsressourcen

Erstellt von Bayerischer Elternverband e.V. |

Zwei gehörlosen Mädchen aus Schwaben konnte nach einem Urteil des Sozialgerichts in zweiter Instanz der zum Besuch der allgemeinen Schule erforderliche Gebärdendolmetscher nicht gewährt werden, weil die derzeit an der allgemeinen Schule vorhandenen Bedingungen für schulische Inklusion unzureichend sind und die Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe nicht erfüllen.

„Dieses Urteil zeigt in erschreckender Weise, dass Gesetze, die Inklusion schaffen sollen, einander im Wege stehen“, sagt Maria Lampl, die Landesvorsitzende des Bayerischen Elternverbands (BEV). „Dieser Konflikt darf nicht auf dem Rücken behinderter Kinder ausgetragen werden! Es ist daher unumgänglich, dass der Einsatz von Mitteln sowohl nach dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) als nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) künftig an einem gemeinsamen Tisch beschlossen wird!“

Der BEV hat sich daher mit vier Forderungen an Ministerpräsident Seehofer gewandt:

1. Die allgemeine Schule muss umgehend besser ausgestattet werden, damit sie den Anforderungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch und dem Recht auf angemessene Vorkehrungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskon¬ven¬¬tion genügt.

2. Bürokratische Hürden müssen umgehend beseitigt werden.

3. Für das Inklusionsmanagement müssen vor Ort behördenübergreifende Gremien mit Vertretern der zuständigen Schule bzw. des Schulamts, der Kommune und des Bezirks geschaffen und mit der Kompetenz ausgestattet werden, sämtliche Ressourcen festzulegen, sowohl die der Sozialhilfe als auch die schulischen.

4. Bei der Staatsregierung ist eine Stelle zu schaffen, die dafür sorgt, dass Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen Kultusministerium und Sozialministerium im Sinne der betroffenen Kinder gelöst werden.