Gesetz zur schulischen Inklusion muss dringend nachgebessert werden

Erstellt von Bayerischer Elternverband e.V. |

Zum 1. August 2011 tritt das neue Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz in Kraft. Künftig können behinderte Kinder ohne die bisher erforderliche „aktive Teilnahme am Unterricht“ an der allgemeinen Schule unterrichtet werden. Der Bayerische Elternverband begrüßt das Gesetz als ersten Schritt in die richtige Richtung. Er kritisiert jedoch, dass das in Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention proklamierte Menschenrecht auf inklusive Bildung nicht ins BayEUG eingegangen ist: Der Rechtsanspruch auf einen Platz in der allgemeinen Schule fehle nach wie vor. Damit bleibe die Zuweisung von Mitteln im Belieben des Finanzministers. Ohne die in der Behindertenrechtskonvention geforderten personellen und finanziellen „angemessenen Vorkehrungen“ sei inklusive Bildung jedoch qualitativ nicht abzusichern.

„Auch das gegliederte bayerische Schulsystem steht der Inklusion im Wege“, sagt die stellvertretende Vorsitzende des BEV, Henrike Paede. „nach dem Wortlaut des neuen Gesetzes ist Inklusion zwar Aufgabe aller Schulen und Schularten. Da aber die Zugangsvoraussetzungen zu weiterführenden Schule erhalten bleiben, wird Inklusion de facto nur in der Grund- und Hauptschule bzw. Mittelschule stattfinden.“

Der BEV vermisst einen Plan für die zeitliche und finanzielle Realisierung der inklusiven Bildung. Er fordert zugleich, in den Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen, Sprache und Verhalten keine neuen Klassen mehr zu bilden und Kinder mit dem entsprechenden Förderbedarf sofort in die wohnortnahe allgemeine Schule zu schicken. Der parallele Erhalt der Förderschulen sei zwar für eine Übergangzeit akzeptabel. Auf lange Sicht müssten Förderschulen jedoch in reine Kompetenzzentren ohne Schüler umgewandelt werden. Während dieser Übergangszeit müsste die Eltern völlig frei entscheiden, welche Schule ihr Kind besuchen soll. „Wir verstehen das neue Schulgesetz als einen allerersten kleinen Schritt in Richtung Inklusion“, sagt Henrike Paede. "Es muss jedoch so bald wie möglich nachgebessert werden.“

Eine ausführliche Stellungnahme des BEV zur Neufassung des BayEUG finden Sie unten stehend zum Download.