BEV aktuell, Juli 2011

Erstellt von Bayerischer Elternverband e.V. |

Elternsprecherseminare 2011

Der BEV bietet ab Oktober 2011 wieder Elternsprecherseminare an. Die Themen reichen von den Aufgaben der Elternvertretung über Kommunikationstraining und Schulentwicklung bis zu Tipps zum Umgang mit Politik und Verwaltung. Bitte lassen Sie sich schon jetzt vormerken, wenn Sie ein solches Seminar an Ihre Schule holen möchten. Es sind Abendseminare von zwei bis drei Stunden möglich oder Halb- bzw. Ganztagsseminare an einem Samstag. Das Angebot gilt für alle Schularten. Die Bedingungen: Der BEV stellt die Referenten, die einladende Elternvertretung kümmert sich um die Organisation von Räumen und Ausstattung (Beamer, Laptop, Getränke) und um die Werbung. Für Mitgliedsschulen sind die Seminare kostenlos, Einzelmitglieder oder Nichtmitglieder tragen die Reisekosten der Referenten. Es empfiehlt sich, mit den Elternvertretungen anderer Schulen und/oder mit der örtlichen VHS zusammenzuarbeiten. Kontakt: beratung(at)bayerischer-elternverband.de

Wahl der Schule für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Das Gesetz zur schulischen Inklusion wurde vor wenigen Tagen verabschiedet und soll zum 1. August in Kraft treten. Damit können Eltern schon zum kommenden Schuljahr wählen, ob ihr Kind eine Förderschule oder die allgemeine Schule besucht. Nicht immer sind die Schulen jedoch zur Aufnahme bereit. Bitte benachrichtigen Sie uns in diesem Fall, wir helfen gerne. Der Kooperationsschulrat bei der Bezirksregierung ist nach der Schule der nächste offizielle Ansprechpartner. Zum Zeitpunkt der Schulanmeldung waren die gesetzlichen Grundlagen noch nicht geklärt. Die Schulämter und Schulen wurden jedoch vom Kultusministerium gebeten, den Zugang zur allgemeinen Schule bereits zum kommenden Schuljahr zu öffnen. An Förderschulen, die nach dem Lehrplan der allgemeinen Schule unterrichten, können auch Kinder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf aufgenommen werden, was nicht zuletzt wegen der kleinen Klassen dort eine interessante Variante von Inklusion ist.

Abschlussarbeiten des Elternbeirats

Bei seiner letzten Sitzung im laufenden Schuljahr bereitet der Elternbeirat die Elternvertreterwahl für das neue Schuljahr vor und legt mit der Schulleitung die Termine fest. Die Elternbeiratswahl leitet der/die noch amtierende Elternbeiratsvorsitzende. Auch wo kein Elternbeirat gewählt wird - nur an Grund- und Hauptschulen (Mittelschulen) wird jedes Jahr gewählt -, ist die Klassenelternsprecherwahl vorzubereiten, denn in der Regel hilft hier wenigstens in den Anfangsklassen (1. und 5.) der Elternbeirat. Klassenelternsprecher beenden ihre Amtszeit mit dem Schuljahr, Elternbeiräte bleiben bis zur ersten Sitzung des neue Elternbeirats im Amt. Ausnahme: Sobald das Kind eines Elternbeiratsmitglieds die Schule verlässt, endet die Amtszeit. Der Wechsel von der 4. zur 5. Klasse gilt nicht als Verlassen der Schule. Elternvertreter, deren Kind gerade Abitur gemacht hat, sind noch bis zum 31. Juli im Amt.

Keine Angst vor Kombiklassen

Mit Kombiklassen versuchen die Schulämter kleine Schulen zu retten, denen die Kinder ausgehen. Betraf das bisher meistens die 1. und 2. Klasse, werden immer öfter auch 3. und 4. Klasse zusammengelegt. Da Kombiklassen Lehrer einsparen sollen, sind viele Eltern skeptisch. Sie fürchten, dass zu Lasten ihrer Kinder gespart wird. Der BEV begrüßt jahrgangsübergreifenden Unterricht, weil er auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder eingeht und weil die Kinder dabei voneinander lernen. Wo die amtlichen Vorgaben eingehalten werden – höchstens 25 Kinder, fünf zusätzliche Lehrerstunden und speziell geschulte Lehrkräfte – ist jahrgangsübergreifender Unterricht dem herkömmlichen Unterricht überlegen, bei dem alle Kinder zum selben Zeitpunkt dasselbe lernen müssen. Eine Kombiklasse bietet deshalb auch gute Voraussetzungen für die Inklusion von Kindern mit speziellem Förderbedarf. Manche Schulen richten inzwischen aus pädagogischer Überzeugung Kombiklassen ein.

Stipendium für begabte Zuwandererkinder

Um mehr Schüler mit Migrationshintergrund zur Fachhochschulreife und Hochschulreife zu führen, gibt es bis zu fünfzig Stipendien. Mehr dazu auf der Website des Kultusministeriums. Anmeldeschluss ist der 10. August 2011.

Veröffentlichung von personenbezogenen Daten

Die meisten Schulen informieren die Öffentlichkeit über Ereignisse aus dem Schulleben beispielsweise auf ihrer Website. Geht es um personenbezogene Daten, bedarf es aus datenschutzrechtlicher Sicht hierfür in aller Regel der schriftlichen, rechtlich einwandfreien Einwilligung der Betroffenen. Dafür stellt der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz vier differenzierte Muster-Einwilligungserklärungen für alle Gruppen von Schulangehörigen zum bayernweiten Einsatz zur Verfügung.

Termin

Mittwoch, den 16.11.2011, Comenius-Grundschule in Buchloe, 10.00 Uhr bis 16.00: Grundschultag 2011 – Die Grundschule in Bayern weiterentwickeln. Für Seminarleiter, Lehrer, Studenten und Eltern. Anmeldung über die Website des Grundschulverbands. Anmeldeschluss 31. Juli 2011.