BEV-aktuell Mai 2016

Erstellt von Bayerischer Elternverband e.V. | | Information

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Elternmitwirkung im Zentrum der Landesversammlung des Bayerischen Elternverbands

Gut besucht war die Landesversammlung des Bayerischen Elternverbands e. V. am Samstag, den 22. April in Lauf. BEV-Mitglieder sowie Gäste aus Elternverbänden, Lehrerschaft und lokaler Politik bildeten ein interessiertes und diskussionsfreudiges Publikum.
In seinem Vortrag „Eltern und Schule – Partner ohne gleiche Rechte und Pflichten?“ legte Elternarbeitsforscher Professor Dr. Werner Sacher dar, dass das Elternhaus im Vergleich zur Schule die weitaus wichtigere Rolle für den Bildungserfolg der Kinder spiele. Jedes Elternhaus könne die nötige Unterstützung leisten, ohne dabei „Nachhilfe“ geben zu müssen. Sacher betonte die Notwendigkeit eines guten Schulterschlusses zwischen Schule und Eltern. Allerdings mache es Bayern seiner Elternvertretung durch eine schwache rechtliche Position nicht einfach. Deren Stärkung nebst materieller Unterstützung könnte mehr Eltern für ein Amt in der Elternvertretung motivieren. Auch in Bayern sei die Einführung einer gesetzlichen Elternvertretung an der Zeit. Dass sich die „Bildungs- und Erziehungspartnerschaft“ im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz nur als „Erziehungspartnerschaft“ niedergeschlagen habe, bewertete er - wie wir - als Rückschritt gegenüber der ursprünglichen Intention. - Der Nachmittag war dem internen Teil der Mitgliederversammlung gewidmet.

Elternarbeit auf die Bedürfnisse der Eltern ausrichten

Sacher bestätigte unsere Auffassung, dass der Elternbeirat sich mehr an den Bedürfnissen der Eltern denn an denen der Schule (Kaffeekochen beim Schulfest) orientieren müsse. Dies kann z. B. in Umfragen bestehen zur Elternmeinung über das, was an der Schule passiert oder welche Probleme unter den Nägeln brennen, aber auch in Fortbildungen zur häuslichen Unterstützung oder zur Erziehung. – Erneut empfehlen wir an dieser Stelle, Vertreter von Minderheiten mit beratender Funktion in den Elternbeirat zu holen. Sprechen Sie von sich aus Migranten oder Eltern behinderter Kinder an, denn sie stellen sich in der Regel weder zur Wahl, noch machen sie auf ihre Bedürfnisse aufmerksam. Das BayEUG erlaubt in Art. 66 die Ergänzung des Elterbeirats um bis zu ein Drittel mit kooptierten beratenden Mitgliedern. Diese haben allerdings kein Stimmrecht.

Übertrittsstress – muss das sein?

Spätestens ab der dritten Klasse dominiert der Übertrittsstress das familiäre Leben. Nach wie vor ist der Bayerische Elternverband der Ansicht, dass eine Spezialisierung der Bildung im Alter von 10 Jahren viel zu früh kommt. Die Aufteilung auf verschiedene Schularten wird als „begabungsgerecht“ verkauft. Im Wesentlichen kommt die Entscheidung durch Noten zustande. Noten aber sind störanfällig. Sie sind abhängig z. B. vom Verhältnis von Schüler zu Lehrer, von Herkunft und familiärem Hintergrund bis hin zu Geschlecht und sogar Vornamen. Notendruck macht Stress, dieser macht unglücklich und krank. Unter Stress lernt es sich schlecht, das wirkt sich wiederum auf die Noten aus. Reaktionen auf unsere Pressemitteilung vom 29. April zeigen uns, dass viele Eltern diesen Teufelskreis nicht wollen. – Das Ministerium hatte in einer Umfrage zwar bestätigt bekommen, dass die Übertrittsempfehlungen geschätzt werden. Es hatte jedoch nicht gefragt, ob es den Eltern nicht noch lieber wäre, diese Entscheidung erst einige Jahre später treffen zu müssen.

∩ Verstoß gegen Kinder- und Menschenrechte in bayerischen Heimen

In bayerischen Heimen werden behinderte Kinder immer wieder und planmäßig eingesperrt. Der BEV hatte in einem solchen Falls bereits vor zwei Jahren Strafanzeige erstattet. Nun kamen die Missstände durch Recherchen des BR an die Öffentlichkeit, weitere Medien berichteten. Nach anfänglichem Abstreiten räumte Sozialministerin Müller das Problem ein. Zügig berief sie erst die Heimaufsicht und sodann einen Expertenrat ein, wo auch Eltern betroffener Kinder zu Wort kommen sollen. – Schon bei der gescheiterten Strafanzeige vor zwei Jahren hatten wir den Eindruck gewonnen, dass Einsperren als vollkommen „normale“ Maßnahme gehandelt wird. Dies zeigt das ganze Ausmaß an Benachteiligung behinderter Kinder: Würden nicht behinderte Kinder regel- und planmäßig eingesperrt, wäre die Empörung groß! Es wird Zeit, gleiche Rechte für alle nicht nur im Munde zu führen, sondern auch in die Tat umzusetzen!

Stellungnahme zum BayEUG – im Ministerium gar nicht gelesen?

Die Stellungnahme des Bayerischen Elternverbands zur Neufassung des Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes ist im Kultusministerium offenbar nicht einmal zur Kenntnis genommen worden. Dies brüskiert vor allem die Elternvertreter, die uns ihr Votum für die Stellungnahme übermittelt haben - immerhin rund 15 % aller Elternvertretungen! Unser Verband hat scharf gegen die Nichtbeachtung protestiert. Dass unsere inhaltlichen Änderungsvorschläge ohne weitere Diskussion übernommen würden, hatten wir ohnehin kaum erwartet. Warum aber eine bereits im Vorfeld vom Ministerium eingeräumte Unrichtigkeit, Doppelungen, Widersprüche sowie juristische und sprachliche Unschärfen vollkommen unverändert im Entwurfstext verblieben sind, darauf ging die Antwort des Ministeriums nicht ein, ebenso wenig wie auf die von uns angemahnte Verbesserung des Anhörungsverfahrens. – Der BEV hat seinen Protest auch dem Bildungsausschuss weitergeleitet, mit der Bitte, sich für die Beseitigung der genannten Schwächen einzusetzen. – Wir bleiben am Ball.

Verkaufsverbot von E-Zigaretten und E-Shishas an Jugendliche

Um Kinder und Jugendliche vor bisher unabsehbaren gesundheitlichen Folgen zu schützen, wurde das Jugendschutzgesetz (JSchG) geändert. Seit 1. April 2016 dürfen ihnen keine elektronischen Zigaretten und E-Shishas mehr verkauft werden. Für die Gesetzesänderung hatten sich insbesondere die Elternvereinigung an Ordensschulen (EVO) und der Bundeselternrat eingesetzt. Wir danken herzlich!

Elternguide zum Teilen von Fotos in sozialen Netzen

Ziel dieses Elternguides ist es, Tipps und Informationen zusammenzustellen, wie mit privaten Fotografien, insbesondere von Kindern, in sozialen Online-Netzwerken verantwortlich umgegangen wird. Zudem lassen sich mit seiner Hilfe gemeinsame Verhaltensregeln zum Umgang mit privaten Bildern erarbeiten. Die digitale Ausgabe ist für den privaten Gebrauch kostenlos.

Terminhinweise

  • ∩ Mittwoch, 11. Mai 2016, 19.00 Uhr, Hochschule Augsburg, Campus Rotes Tor, Raum W1.06: FISS-Vortragsreihe Inklusion - Schule - Architektur: „PHASE NULL - Der Film“ mit Podiumsdiskussion
  • Sonntag, 15. Mai 2016: Pfingsten! – Wir wünschen schöne Ferien bis zum 29. Mai!
  • Donnerstag, 2. Juni 2016, 19.00 Uhr, Martin-Luther-Straße 2, 91207 Lauf (Bertleinschule), Vortrag mit Podiumsdiskussion: „Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen - Gehirnentwicklung und Menschenrechte“, Prof. Dr. Moll, Universitätsklinikum Erlangen, Eintritt frei
  • Dienstag, 7. Juni 2016, 14-18 Uhr, Schullandheim Violau, St. Michael Str. 15, 86450 Altenmünster-Violau: „Bio kann jeder – Gesunde Ernährung mit Bioprodukten“, Ernährungsinstitut KinderLeicht München
  • Dienstag, 7. Juni 2016, 19.30 Uhr, Reichenberger Str. 2, 91207 Lauf (Grundschule Rudolfshof): „Von Elternbeirat zu Elternbeirat - Ziele und Möglichkeiten - oder ist der EB nur noch für’s Catering da?“ – Gedankenaustausch über Erfahrungen, Vorstellungen, Erwartungen und Ideen, Veranstalter: BEV-Kreis Nürnberger Land
  • ∩ Freitag, 10. Juni 2016, 10.00 Uhr, Lernwirkstatt Inklusion, Hermann-Oberth-Straße 6, 90537 Feucht: 2. Fachtagung „Schulbegleitung & Unterricht – Teilhabe und gemeinsames Lernen gestalten“, für Schulbegleiter*innen, Eltern und Lehrkräfte
  • Samstag, 11. Juni 2016, 10.30 Uhr, Maximilianstraße 53, 80530 München (Versicherungskammer): Seminarfachtag der Stiftung Bildung „Engagement mit Wirkung – Fördervereine aktiv für Kitas und Schulen“ (u. a. Steuerrecht, Vereinsrecht, Fundraising und Anträge für Fördervereine)

 

∩ = Hier ist Inklusion drin