BEV aktuell März 2012

Erstellt von Bayerischer Elternverband e.V. |

Besser lernen ohne Noten
Noten nehmen Kindern die Freude am Lernen. Noten sind Zwang, Lernen braucht Freiheit. Das sagt Sabine Czerny, die „Grundschul-Rebellin“. Sie ist Lehrerin in der Nähe von München. Eine Lehrerin, die spannenden, motivierenden Unterricht macht. Weil ihre Klasse einen zu guten Notendurchschnitt hatte, unterstellte ihr die Schulbehörde Gefälligkeitsnoten und forderte sie auf, die Notenstufen zu verschieben. Sie weigerte sich, wurde strafversetzt und erhielt einen Preis für Zivilcourage. Bei der Landesversammlung des Bayerischen Elternverbands erklärt Sabine Czerny, warum Noten in einer guten Schule nichts zu suchen haben.
(Anmeldung bis zum 15. März bei Margit Alfes, Tel 09123 74427; E-Mail:
margit.alfes(at)bayerischer.elternverband.de; Einladung).

Zeit für Schulanmeldung
Die Schulanmeldung macht Eltern immer wieder Betreuungsprobleme, weil ihr Grundschulkind vorzeitig nach Hause kommt. Das Kultusministerium versicherte dem BEV, dass die Schulanmeldung frühestens um 13 Uhr beginnt. Wie ist das an Ihrer Schule geregelt? Werden die Eltern rechtzeitig informiert, falls die Kinder früher nach Hause kommen? Ist für eine Betreuung bis zum stundenplanmäßigen Unterrichtsschluss gesorgt? Oder gehört Ihre Schule sogar zu denen, die samstags zur Schuleinschreibung einladen? Bitte schreiben Sie an info(at)bayerischer-elternverband.de.

Tipps zur Inklusion
Seit Beginn dieses Schuljahres können Eltern wählen, ob ein behindertes Kind die Förderschule oder die allgemeine Schule besuchen soll. Um Eltern einen Überblick zu geben, was die neuen Vorschriften ermöglichen und wie sie angewandt werden, hat der BEV die wichtigsten Informationen zusammengefasst und sie hier zum Download bereitgestellt.

Unterstützung für Elternbeiräte
Horst Leinert, BEV-Mitglied und erfahrener Elternbeirat, hat eine bayernweite Umfrage entwickelt, um die Arbeit von Elternbeiräten und Elternverbänden zu unterstützen. Sie dient als Basis für weitere Umfragen. Die Schwerpunkte künftiger Umfragen können die EB-Vorsitzenden durch ihre Teilnahme beeinflussen. Erste Ergebnisse sollen bei den Mitgliederversammlungen der Elternverbände vorgestellt werden. Bitte nehmen Sie teil, es nützt Ihrer Arbeit. Hier geht es zur Umfrage.

Geld des Elternbeirats
Elternbeiräte sind ein „nicht rechtsfähiges Organ der Schule“. Das bedeutet: Sie können kein eigenes Geld besitzen. Ein Konto brauchen sie dennoch, sie müssen schließlich die Spenden der Eltern verwalten. Nur der Elternbeirat darf die Eltern einer Schule zu Spenden aufrufen. Die Einnahmen gehören dem Sachaufwandsträger. Was mit dem Geld geschehen soll, bestimmt der Elternbeirat und ist darüber nur den Spendern Rechenschaft schuldig. Es ist sinnvoll, das Konto auf den Namen „Elternbeirat der XY-Schule“ einzurichten, nicht auf den Namen eines einzelnen Elternbeiratsmitglieds.