BEV aktuell September 2013

Erstellt von Bayerischer Elternverband e.V. |

•Fühlen sich Kinder mit Förderbedarf in inklusiven Klassen wohl?

•Elternmitsprache beim Wandertag

•Adressen für den Elternbeirat

•Beisitzer im Elternbeirat

•Termine

Fühlen sich Schüler mit Förderbedarf in inklusiven Klassen wohl?
Viele Schüler mit Lernerschwernissen fühlen sich nach eigener Aussage in inklusiven Klassen wohl. Die Lehrkräfte in solchen Klassen engagieren sich meist besonders für ein positives Klima und gehen intensiv auf Probleme ein. Beim Vergleich mit Klassen ohne behinderte Kinder zeigte sich: Das Klassenklima in inklusiven Klassen ist besser. Durch den Umgang mit Verschiedenheit werden Toleranz und Hilfsbereitschaft gefördert. Das tut behinderten und nicht behinderten Kindern gut.

Elternmitsprache beim Wandertag
Wenn sie 20 Euro für einen Wandertag in den Freizeitpark bezahlen sollen, sind Eltern nicht begeistert. Bisher konnte der Elternbeirat solche Wandertage nicht verhindern, denn sein Mitbestimmungsrecht galt nur für mehrtägige Fahrten. Das hat sich geändert. Künftig redet der Elternbeirat auch beim Wandertag mit. Die Schulordnungen werden nach und nach angepasst, den Anfang macht die Schulordnung des Gymnasiums. Hier die Antwort auf eine Petition des BEV zum Wandertag. Diskutieren Elternbeiräte oder das Schulforum über die pädagogische Ausrichtung von Wandertagen, ist das Positionspapier zu Schülerfahrten hilfreich, welches 22 Organisationen dem Kultusminister Anfang September überreicht haben.

Adressen für den Elternbeirat
Früher erhielt der Elternbeirat völlig legal die Adressen der Eltern von der Schule, solange er sie nur für die eigene Arbeit verwendete. Das ist jetzt nicht mehr erlaubt, wie das Kultusministerium mitteilt. Die Schule darf zwar eine E-Mail des Elternbeirats an die Eltern weiterleiten, deren E-Mail-Adressen darf sie aber nicht heraus-geben. Zulässig ist, was die meisten Elternbeiräte seit Jahren mit unterschiedlichem Erfolg praktizieren: In der Schule - zum Beispiel bei der Schuleinschreibung oder beim Elternsprechabend - die Eltern um ihre E-Mail-Adresse bitten. Wer schon einmal 100 handschriftliche E-Mail-Adressen in eine Datei übertragen hat, weiß: 30 Prozent sind falsch. Es hat sich bewährt, einen Laptop bereitzuhalten, auf dem Eltern sich selbst anmailen und ihre Daten bei einer Fehlermeldung sofort korrigieren können.

Beisitzer im Elternbeirat
Schon im Oktober 2012 hat der BEV auf die Möglichkeit hingewiesen, den Elternbeirat durch Beisitzer zu erweitern. Wie die zahlreichen Fragen zeigen, kam diese Information nicht überall an. Jeder Elternbeirat kann Beisitzer aus dem Kreis der Wahlberechtigten ernennen, und zwar bis zu einem Drittel seiner Mitgliederzahl. Die Beisitzer haben kein Stimmrecht, nehmen aber an den Sitzungen teil. Wenn Eltern mit Migrationshintergrund und Eltern behinderter Kinder nicht regulär gewählt wurden, sollte der Elternbeirat sich deren besonderen Sachverstand erschließen, indem er sie als Beisitzer aufnimmt.

∩: Hier ist Inklusion drin.