BEV aktuell November 2011

Erstellt von Bayerischer Elternverband e.V. |

Informationen der Eltern und Werbung auf dem Schulgelände
Elternvertreter sollen und dürfen Informationen über Schulangelegenheiten per Rundschreiben an die Eltern verteilen. Weil die Schulleitung im Zweifelsfall zur Verantwortung gezogen werden kann, müssen Eltern- und Schülervertreter alles von ihr genehmigen lassen, was sie verteilen wollen. Soweit die Schreiben nichts Verbotenes oder Werbung beinhalten, muss die Schulleitung zustimmen und darf sie nicht ändern. Sie kann jedoch, falls sie mit dem Inhalt nicht einverstanden ist, eine Gegendarstellung verbreiten. Die Kosten für die Kopien trägt der Sachaufwandsträger, also die Kommune. Für Werbung oder Vertreterbesuche ist das Schulgelände tabu. Besuche von Politikern dürfen nicht der Werbung für eine politische Partei dienen und sind auch nur bis höchstens sechs Wochen vor einer Wahl erlaubt.

Unterrichtsausfall
Wenn der Unterricht ausfällt, die Kinder jedoch - z. B. durch eine Hilfskraft - in der Klasse beaufsichtigt werden, erscheint dies in der Statistik nicht als Unterrichtsausfall. Da Kinder nicht immer alles erzählen, ist der tatsächlich ausgefallene Unterricht für die Eltern schwer einzuschätzen. Um die Zahlen zu objektivieren, empfehlen wir den Klassenelternsprechern, in den Monaten Dezember und Januar die vom Kind berichteten Ausfälle mit der Schule abzugleichen und zu dokumentieren. Der BEV freut sich, wenn Sie ihm die Zahlen weiterleiten.

Internetsicherheit für Kinder und Eltern
Unter Kinderministerium bietet das Bundesfamilienministerium ein lustiges Wissensquiz für Kinder an. Für größere Kinder und Eltern ist die Seite Internt-abc geeignet. Die EU-Initiative klicksafe bietet Informationsflyer in Deutsch, Türkisch, Russisch und Arabisch: www.klicksafe.de. Beim Medienführerschein Bayern ist insbesondere das Elternmodul hervorzuheben: .

Gewalt und Mobbing an Schulen
Gewalt und Mobbing sind keineswegs nur unter Schülern ein Thema. Vor Kurzem musste sich eine Schulleiterin vor Gericht verantworten, weil sie Kinder an den Haaren gezogen und ihnen Klapse verpasst hatte. Das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz verbietet in Art. 86 körperliche Züchtigungen ausdrücklich.
Etwa 15 Prozent aller Schulkinder sind schon einmal Opfer von Mobbingattacken durch Mitschüler geworden. Hier will die Beratungsseite des bayerischen Kultusministeriums helfen. Unlängst startete das Kultusministerium zusammen mit der Technikerkrankenkasse das Präventionsprojekt „Mobbingfreie Schule“. Für weiterführende Schulen stehen bei den Schulberatungsstellen 1200 „Anti-Mobbing-Koffer“ mit Unterrichtsmaterialien zur Verfügung.

Lernbehinderungen
Der Bundesverband Lernen Fördern e. V. hat zusammen mit der Barmer GEK eine ausführliche und informative Seite zu sogenannten Lernbehinderungen und Entwicklungsverzögerungen aufgebaut. Eltern und Experten sollen darin unterstützt werden, frühzeitig Strategien für eine gesunde Entwicklung ihrer Kinder zu finden. http://www.lernbehinderungen.de.

Termine:

  • 23.11. um 19.30 Elternsprecherseminar des BEV; AWO Germering, Planegger Straße 9, 82110 Germering
  • 25. bis 27.11 2011 Schülerkongress besser’11 in München. Die Schule besser machen; Workshops, Diskussionen, Austausch.
  • 26.11.2011, 9 -14 Uhr, Tag der Offenen Tür im Schulgebäude des Jenaplan-Gymnasiums in der Pfisterstraße in Fürth.
  • 30.11.2011, 19.30 Uhr, Grundschule 90571 Schwaig: Dyskalkulie. Anmeldung: Tel. 09123 / 74427 Mail: margit.alfes(at)bayerischer-elternverband.de
  • 2.12.2011, 20.15 Uhr, BR alpha; Fernsehfilm: Inklusion - Gemeinsam anders