BEV aktuell, Mai 2011

Erstellt von Bayerischer Elternverband e.V. |

Neuer BEV-Landesvorstand
Die Landesversammlung des Bayerischen Elternverbands wählte im April 2011 Maria Lampl aus Bayreuth für die kommenden drei Jahre zur Landesvorsitzenden. Die drei Stellvertreterinnen sind Ulrike Köllner (München), Henrike Paede (Stadtbergen) und Ulrike Stautner (Augsburg), Schatzmeisterin ist Margit Alfes (Lauf) und Schriftführerin Monika Roemer-Girbig (Uttenreuth). Alle Mitglieder des Landesvorstands und weitere Ansprechpartner finden Sie auf der Website des BEV unter „Ihre Ansprechpartner“.

Inklusionspapiere des BEV
Die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt von der allgemeinen Schule „angemessene Vorkehrungen“, damit behinderte Kinder am Unterricht teilnehmen können. Der BEV hat zusammengestellt, was für blinde und sehbehinderte Schüler wichtig ist.
Der Ende März 2011 vorgestellte Gesetzentwurf der interfraktionellen Arbeitsgruppe des Bayerischen Landtags zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weist nach Meinung des BEV kaum weniger Mängel auf als das Inklusionskonzept der Staatsregierung vom Oktober 2010, zu dem der BEV im Januar Stellung genommen hat. In seiner Stellungnahme zum aktuellen Gesetzentwurf wird sich der BEV an das Papier der Rechtsanwälte Latham&Watkins aus Frankfurt anlehnen und auf die am 10.4.2011 eingereichte gemeinsame Petition verschiedener Verbände verweisen.

Bundeswehr an Schulen
Der BEV möchte mit seiner im Februar 2011 eingereichten Petition erreichen, dass die Entscheidung über eine Einladung von Jugendoffizieren der Bundeswehr in den Unterricht künftig im Schulforum, also von Schülern, Lehrern und Eltern gemeinsam getroffen wird. Auch sollen Schüler dem Vortrag aus Gewissensgründen fern bleiben dürfen. Der BEV empfiehlt, vorsorglich einen Befreiungsantrag zu stellen. Verlangen Sie bei Ablehnung eine schriftliche Begründung, das macht es einfacher, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen.

Zuschuss zu Schulfahrten
Kinder aus Familien mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe haben Anspruch auf Übernahme der Kosten mehrtägiger Schulfahrten durch die Jobcenter bzw. Sozialämter. Die Hilfe muss in Höhe der verpflichtend anfallenden Kosten gewährt werden. Eltern dürfen vor der Antragstellung nichts bezahlen, sonst geht die Behörde davon aus, dass ihnen das Geld zur Verfügung steht. Die Behörden dürfen nicht auf den Elternbeirat oder den Förderverein verweisen. Unterstützung aus deren Kasse wäre eine nachrangige, freiwillige Leistung.

Exkursionen und Wandertage
Für Wandertage, Exkursionen und den Besuch im Theater erhalten Eltern nicht selten einen Zuschuss vom Elternbeirat oder vom Förderverein. Das neue Bildungspaket der Bundesregierung für Bezieher von Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kindergeldzuschlag enthält auch den Betrag für eintägige Ausflüge. Elternvertreter und Lehrer sollten die Eltern darauf hinweisen, dass sie einen Antrag auf Kostenübernahme an ihr Jobcenter bzw. an die Kommune stellen sollten. Solche Anträge können rückwirkend ab 1. Januar noch bis Ende Juni gestellt werden - ohne Verwendungsnachweis.

Warmes Mittagessen und Nachhilfe
Bietet die Schule warmes Mittagessen an, gilt dasselbe wie für eintägige Ausflüge: Bis Ende Juni können die berechtigten Eltern Zuschussanträge rückwirkend ab 1. Januar 2011 stellen. Das Geld für die Vergangenheit muss direkt bei den Eltern ankommen, Zuschüsse für die Zukunft gehen in der Regel an die Schule. Für Nachhilfe gilt: Bestätigt die Schule, dass Nachhilfe nötig ist, wird diese finanziert. Das erspart Elternbeiräten und Fördervereinen zwar manchen Euro, doch nicht jeden Zuschuss für Hausaufgabenhilfe und Förderunterricht. Öffentlich finanziert wird Nachhilfe nämlich nur, wenn Sitzenbleiben droht, aber nicht zur bloßen Verbesserung der Noten.

Medienkompetenz-Initiative für türkischstämmige Familien
Die Elternseite des internet-abc der Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen schult Eltern seit einigen Jahren im Umgang mit dem Internet. Nun gibt es auch einen kompakten Praxiskurs in türkischer Sprache.

Probleme beim kostenlosen Bezug der abi-extra Broschüren
Wir haben nachgefragt: Wenn bei der Bestellung der Broschüren über die Website der Agentur für Arbeit aus den Kontaktdaten oder einer entsprechenden Angabe klar hervorgeht, dass die bestellten Broschüren für eine Schule oder einen Elternverband bestimmt sind, sind die Broschüren kostenlos, auch wenn auf der Website ein Stückpreis vermerkt ist.

Termine:
10. Mai 2011, 20.00 Uhr, Grundschule Lauf-Heuchling, Schulstraße 26: Inklusion ab dem nächsten Schuljahr in jeder Klasse aller Schulen! Wie geht das? Erfahrene Lehrer und Eltern klären auf.

25. Mai 2011, 19.00 Uhr, Erlangen, Friedrichstr. 19 (VHS) Drill, Druck und Disziplin - das Erfolgsrezept des chinesischen Bildungssystems? Vortrag mit Prof. Dr. Eva Matthes/Dr. Yan Xu-Lackner/Dr. Dieter Rossmeissl