BEV aktuell Juli 2012

Erstellt von Bayerischer Elternverband e.V. |

•Ende der Elternarbeit

•Vorsorge fürs Ehrenamt

•Petitionen und Unterschriftensammlung

•Kein Urlaub für den Urlaub

Ende der Elternarbeit

Die Amtszeit für Klassenelternsprecher an Grund- und Hauptschulen endet mit dem Schuljahr, für Klassenelternsprecher aller anderen Schularten legt sie der Elternbeirat fest. Für Elternbeiratsmitglieder endet die Amtszeit, sobald sich der neu gewählte Elternbeirat zum ersten Mal trifft. Sie endet vorzeitig, wenn das Kind die Klasse oder die Schule verlässt, z.B. mit der Abschlussprüfung. Der Wechsel in die nächsthöhere Klasse gilt nicht als „Verlassen der Klasse“. Elternvertreter können jederzeit und ohne sich rechtfertigen zu müssen von ihrem Amt zurücktreten. Anders als Klassensprecher und Vertrauenslehrer können sie allerdings nicht abgewählt werden. Nachgewählt wird nicht, aber für ausgeschiedene Klassenelternsprecher rücken die Stellvertreter nach, im Elternbeirat die Ersatzleute aus der Elternbeiratswahl.


Vorsorge fürs Ehrenamt

Auch wenn die Ferien noch nicht einmal begonnen haben, sorgt ein erfahrener Elternbeirat für das neue Schuljahr vor.  Den Termin für die Elternbeiratswahl spricht er mit der Schulleitung ab, und während der Ferien ist Zeit, Nachwuchs für ausscheidende Elternbeiräte zu suchen. Wenn Eltern abwinken, weil sie sich den Job nicht zutrauen, darf man sie ruhig ermuntern. Auch Elternvertretung lässt sich lernen, nicht zuletzt in den Elternsprecherseminaren des BEV. Mangelnde Erfahrung sollte niemanden daran hindern, sich zur Wahl zu stellen. Wie sieht es aber zum Beispiel mit Sprachproblemen und mit Behinderung aus? Dazu sagt das bayerische Schulrecht: Behinderung hindert Eltern nicht am passiven Wahlrecht. Brauchen Elternvertreter für ihre Arbeit z. B. einen Rechner mit Blindentastatur oder barrierefreien Zugang zum Schulhaus, muss der Sachaufwandsträger das finanzieren. Auch ein Gehörlosendolmetscher steht ihnen für die Elternbeiratssitzungen zu. Eltern, die wenig Deutsch sprechen, erhalten allerdings keinen Dolmetscher auf Staatskosten. Hier darf notfalls ein Schüler als Übersetzer an der Sitzung teilnehmen, der zur Verschwiegenheit verpflichtet werden müsste.


Petitionen und Unterschriftensammlung

Der BEV hat eine Petition eingereicht, in der er pädagogische Zweitkräfte für alle Klassen fordert, in denen inklusiv unterrichtet wird. Die Schulleitung soll ein eigenes Budget für Heilerzieher, Förderlehrer, Erzieher und Sozialpädagogen erhalten. Für Schulbegleiter fordert der BEV eine pädagogische Mindestqualifikation und für alle Lehrer verpflichtende Fortbildung  zur inklusiven Pädagogik. Das Forum Bildungspolitik in Bayern, in dem der BEV seit dessen Gründung vertreten ist, fordert eine sinnvolle Finanzierung der Bildung in Bayern, was insbesondere mehr Geld für Kita und Grundschule bedeutet.  Mehr Qualität für Kinder in Kitas fordern auch alle, die sich der Unterschriftensammlung zahlreicher Verbände und der beiden Kirchen anschließen. Unterschriften können bis zum 19. September auf den ausgedruckten Listen gesammelt werden und sollen dann im Original an den Verband katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern e.V., z.Hd. Pia Theresia Franke, Maistraße 5, 80337 München gehen.


Kein Urlaub für den Urlaub

Die Schule kann Schüler vom Unterricht befreien oder beurlauben. Beides müssen die Eltern schriftlich beantragen. Der Unterschied: Liegt es am Kind, ist es Befreiung, liegt es an den Umständen, ist es Beurlaubung. Wer durch eine ärztliche Bescheinigung nachweist, dass er keinen Sport treiben darf, wird vom Sportunterricht befreit, ein leistungsschwacher Schüler unter Umständen vom Englischunterricht. Der Antrag geht an die Schulleitung, allenfalls von einzelnen Stunden befreit der Lehrer. Urlaub gibt es nur in dringenden Ausnahmefällen: fürTermine, auf die Schüler und Eltern keinen Einfluss haben, wie Arztbesuch, Erholungsmaßnahme, Firmung und Konfirmation, Wettbewerb im Leistungssport, Familienfeier. Auf keinen Fall darf die Schule Kinder für Urlaubsreisen beurlauben, selbst wenn Flugtickets während der Schulzeit nur halb so teuer sind wie in den Ferien.