BEV aktuell Oktober 2014

Erstellt von Bayerischer Elternverband e.V. |

- Arbeit des Elternbeirats, Sonderämter
- Das neue bayerische Gymnasium - BEV hat Dialogforen besucht
- Aktion Schulstunde zur ARD-Themenwoche Toleranz
- Beförderung an anderes als nächstgelegenes Gymnasium
- Termine

Arbeit des Elternbeirats, Sonderämter

Um alle Eltern auch wirklich erreichen zu können, empfehlen wir, sie um Ihre E-Mail-Adresse zu bitten. Soweit die Schule diese Adressen schon hat, kann man sie auch um Weiterleitung der Rundschreiben des Elternbeirats bitten. Die Schule darf die Adressen jedoch nicht herausgeben. - Der Elternbeirat sollte die Klassenelternsprecher, die nicht in den Elternbeirat gewählt wurden, regelmäßig zu den Sitzungen einladen. In Zeiten von Inklusion und vielen nicht muttersprachlich deutschen Kindern empfehlen wir, je einen Elternvertreter zu einem Zuwanderungs- bzw. Inklusionsbeauftragten zu machen. - Ein Arbeitsschwerpunkt wird das von Eltern und Schule gemeinsam zu erarbeitende Konzept für die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft sein. Bitte fragen Sie Ihre Schulleitung danach. Externe Ansprechpartner finden Sie hier. Bei Interesse an Elternvertreterseminaren wenden sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.
http://www.km.bayern.de/eltern/schule-und-mehr/ansprechpartner-fuer-eltern-und-schule.html


Das neue bayerische Gymnasium - BEV hat Dialogforen besucht

Nach einigen Dialogforen und Werkstattgesprächen steht nun das Grundkonzept für die Reform des bayerischen Gymnasiums. Es bleibt bei der Dauer von acht Jahren was der BEV sehr begrüßt. Langsameren Schülern soll neben der um ein Jahr längeren „Mittelstufe plus“ auch mit gebundenen Ganztageszügen mehr Zeit gegeben werden. Der mit diesem Schuljahr bereits an den Grundschulen eingeführte „LehrplanPlus“ wird auch für das Gymnasium fertig gestellt. Neben anderem ist auch von „zeitgemäßer Gymnasialpädagogik“ die Rede. Dies dürfte einer der interessantesten Punkte der Reform sein. Die Schulen sollen ermutigt werden, pädagogische Freiheiten stärker zu nutzen sowie vorhandene pädagogische Instrumente (hier wurde z. B. Wochenplanarbeit genannt) einzusetzen und weiter zu entwickeln. Diese Dinge gehören an anderen Schularten längst zum Alltag. Zitat aus einem Dialogforum: „Wo steht geschrieben, dass eine Schulstunde 45 Minuten dauern muss?“.


Aktion Schulstunde zur ARD-Themenwoche Toleranz

Anlässlich der ARD-Themenwoche „Toleranz“ (15. bis 21. November 2014) sind Lehrkräfte und Schulklassen eingeladen, sich im Unterricht mit den Facetten der Toleranz auseinanderzusetzen. Das pädagogische Begleitmaterial der „Aktion Schulstunde“ richtet sich schwerpunktmäßig an die 3. bis 6. Klasse und kann fächerübergreifend eingesetzt werden. Hier finden Sie lustige wie spannende Filme, umfassendes Unterrichtsmaterial und viele Projektideen.
http://www.rbb-online.de/schulstunde-toleranz/index.html


Beförderung an anderes als nächstgelegenes Gymnasium

Der VGH München hat ein Urteil des VG München aufgehoben, mit dem einem behinderten Schüler das Recht auf Beförderung zu einem privaten Gymnasium verweigert worden war. Das Recht auf Beförderung besteht grundsätzlich zur nächstgelegen Schule des jeweiligen Typs, sie soll aber auch zu Schulen mit weltanschaulichen oder pädagogischen Besonderheiten übernommen werden. Im vorliegenden Fall entspricht das gewählte Gymnasium dem Schulprofil Inklusion. VGH München, Urteil vom 14.05.2014, AZ 7 B 14.25
Auf der Seite des BVKM findet man neben anderen interessanten Informationen zum Thema Behinderung und Recht weitere Urteile.
http://www.bvkm.de/recht-und-politik/aktuelle-urteile.html


Termine


∩ Hier ist Inklusion drin.