BEV aktuell Juni 2013

Erstellt von Bayerischer Elternverband e.V. |

•Förderschule für Lernen - die bessere Alternative?

•Nachteilsausgleich

•Inklusion in der schulischen Praxis

∩ Förderschule für Lernen - die bessere Alternative?
Nachweislich entwickeln sich Intelligenz und Leistung lernbehinderter Schüler umso ungünstiger, je früher sie in Förderschulen kommen. Unterricht in der Regelschule bewirkt das Gegenteil. An der Förderschule sammeln sich vor allem Kinder arbeitsloser, armer und oft kinderreicher Eltern, überdurchschnittlich viele Jungen und Schüler mit Migrationshintergrund. Diese allesamt von vornherein benachteiligten Kinder lernen wenig voneinander, und die Förderschule erwartet zu wenig von ihnen. Da helfen auch die kleinen Gruppen und spezialisierten Lehrkräfte nicht. Zwar sollen leistungsschwache Schüler unter ihresgleichen in der Förderschule ein besseres Selbstbewusstsein entwickeln, dieses leidet jedoch wiederum darunter, dass sie sich über kurz oder lang dieser Schule schämen, Die Wissenschaft ist sich einig, dass es kein pädagogisches Argument für den Erhalt der Förderschule für Lernen gibt.

 

Anmerkung am 18. Juli 2013:

Zu diesem Beitrag kamen viele Zuschriften, die zeigten: Der kurze Text ist missverständlich. Hier eine ausführliche Einschätzung des BEV zum Lernen in der Förderschule für Lernen.


∩ Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleich ist im Sozialrecht ein Sammelbegriff für Bestimmungen über Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile. Nachdem der BEV schon ab Januar 2011 Merkblätter für die praktische Umsetzung der Inklusion bei Kindern mit Beeinträchtigungen beim Hören, Sehen oder in der körperlicher und motorischen Entwicklung herausgegeben hat, finden sich nun hierzu auch beim Staatsinstitut für Bildungsforschung und Schulqualität (ISB) Informationen zum Nachteilsausgleich. Grundsätze des Nachteilausgleichs werden ebenso betrachtet wie Antrag und Verfahren, rechtliche Bestimmungen, die Durchführung der Leistungsfeststellung, und begleitende Maßnahmen. Die Staatliche Schulberatung bietet umfassende Informationen zum Nachteilsausgleich insbesondere bei Lese-Rechtschreibschwäche und Legasthenie. Hier finden sich vor allem kultusministerielle Schreiben (KMS) und Bekanntmachungen (KMBek), z. B. zum Notenschutz in Fremdsprachen, zur Anerkennung von Bescheinigungen und Bemerkungen in Zeugnissen.

∩ Inklusion in der schulischen Praxis
Der neue Leitfaden „Profilbildung inklusive Schule“ des bayerischen Kultusministeriums hat das Zeug, die bayerische Schule zu revolutionieren. Verfasst vom wissenschaftlichen Beirat, der auch schon an der Einarbeitung der UN-BRK ins Schulgesetz beteiligt war, steht hier z. B. „Inklusion eröffnet die Chance zur Bearbeitung wichtiger Problemlagen in der Schule …. Dabei ist besonders die zunehmende Unterschiedlichkeit der Kinder und Jugendlichen zu erwähnen …. Ein Lehren und Lernen im Gleichschritt entspricht diesen heterogener werdenden Lernausgangslagen immer weniger.“ Der Leitfaden zeigt ein Konzept der inklusiven Schulentwicklung, Qualitätsstandards und praktische Arbeitshilfen und versteht sich so als Ersatz für den „Index für Inklusion“, für dessen Einsatz man eine Einführung braucht (die der BEV gern bietet).

∩ Hier ist Inklusion drin.