BEV aktuell, Januar 2011

Erstellt von Bayerischer Elternverband e.V. |

Stipendien für ein Schuljahr im Ausland
Für das Schuljahr 2011/2012 vergibt das Ministerium 15 „Botschafter Bayerns“-Stipendien für ein Austauschjahr. Die Teilstipendien in Höhe von bis zu 4.000 Euro werden aus dem Kulturfonds Bayern finanziert. Bewerbun­gen sind ab sofort möglich. Für die Organisation des Austauschprogramms ist das gemeinnützige Deutsche Youth For Understanding Komiteee.V. (YFU) verantwortlich.

Abitur – und dann?
Der Willmy-Verlag bietet in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit folgende kostenlose Broschüren an: abi extra>> female, abi extra>> bachelor, abi extra>> ausbildung, abi extra>> mathe + it und abi extra>> Eltern. Bezug hier. Und hier Informationen des Wissenschaftsministeriums. Nachtrag am 29. März 2011: Der Verlag hat uns versichert, dass diese Broschüren für Schulen und Elternverbände gratis sind, auch wenn das auf der Website der Agntur für Arbeit anders zu lesen ist. Am besten rufen Sie vor dem endgültigen Bestellen dort an und vergewissern sich, dass das in Ordnung geht.

Bildungspaket des Bundes
Voraussichtlich rückwirkend zum 1. Januar werden die ALG-II-Bezüge angepasst. Im selben Paket gewährt der Bund Bildungsgutscheine für Kinder von Wohngeldbeziehern und ALG II-Familien. Je Kind werden monatlich ca. 10 Euro für z. B. Nachhilfe, Sport oder Musikunterricht bereit gestellt. Da eine rückwirkende Antragstellung vermutlich nicht möglich sein wird, empfiehlt der BEV, Anträge noch im Januar beim zuständigen Jobcenter einzureichen. Näheres bei der Agentur für Arbeit.

Mentorenprogramm „Big Brothers Big Sisters“
Die unabhängige gemeinnützige Organisation "Big Brothers Big Sisters" arbeitet bundesweit und vermittelt ehrenamtliche Mentorinnen und Mentoren für Kinder und Jugendliche. Mentoren übernehmen kostenlos eine Art Patenschaft auf Zeit. Sie helfen Kindern, ihr Potenzial zu entfalten, und tragen so zu mehr Bildungsgerechtigkeit bei. Die Organisation gibt es jetzt auch in München.

Inklusion in Bayern
Das im Oktober 2010 vorgestellte Konzept der Staatsregierung für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an bayerischen Schulen bietet wenig Neues. Die bisher bekannten Formen der Integration (Außenklassen, Kooperationsklassen, Einzelintegration) bleiben unverändert, werden aber nun be­grifflich unter „Inklusion“ geführt. Neu ist die „Kooperationsklasse Typ 2“ mit mehreren behinderten Kindern in einer Regelklasse und einer zusätzlichen heil- oder sonderpädagogischen Fachkraft. Die Hürden zu den weiterführen­den Schulen bleiben unverändert, so dass sich diese sogenannte Inklusion im Wesentlichen an der Haupt- bzw. Mittelschule abspielen wird. Ob die „aktive Teilhabe“ am Unterricht weiter als Voraussetzung für den Besuch der Regelschule gelten soll, bleibt ebenso offen wie die Aufhebung des Finanzierungsvorbehalts für den Mobilen Son­derpädagogischen Dienst. Der Änderungsentwurf des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) sowie ein Zeit- und Finanzierungsplan lassen weiter auf sich warten.

Unterrichtsausfall
Einzelheiten auf der Verkündungsplattform. Wichtig ist Punkt 4: Kinder, die trotz der Absage des Unterrichts in der Schule eintreffen, müssen dort beaufsichtigt werden.

Schulverpflegung
In den bayerischen Bezirken finden ab sofort wieder „Regiotreffs“ statt. Anmeldung und Information.
Ein Vier-Phasen-Modell zur systematischen Planung der Mittagsverpflegung in Schulen finden Sie ebenfalls bei der Vernetzungsstelle Schulverpflegung.

BEV-Sachgebiet Beratung
Der BEV hat jetzt ein eigenes Sachgebiet Beratung. Fragen können Sie nach wie vor an Ihren Kreisverband oder Ihren Regionalbeauftragten schicken, aber auch direkt an beratung(at)bayerischer-elternverband.de. Ausgewählte Fragen und Antworten werden auch anonym auf unserer Website unter "Elternbeirat konkret" veröffentlicht.