BEV-aktuell Juni 2018

Erstellt von Bayerischer Elternverband e.V. | | Information

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Auch, wenn Sie das Wort „Datenschutz“ nicht mehr hören mögen …

Als Elternverband, der sich für die Stärkung der Demokratie und der Rechte von Eltern und Kindern einsetzt, ist uns der Schutz Ihrer persönlichen Daten ein besonderes Anliegen. Ebenso wichtig ist uns, Eltern sachlich, ausgewogen und frei von kommerziellen, parteipolitischen oder weltanschaulichen Interessen über Interessantes rund um Schule, Erziehung und Bildung zu informieren. Dazu senden wir diesen Newsletter nicht nur an unsere Mitglieder und Abonnenten, sondern an alle Schulen und Elternvertreter in Bayern, soweit uns Kontaktdaten bekannt sind.

Gemäß der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) haben wir nur die für den Versand dieses Newsletters notwendigen Daten gespeichert, also ausschließlich Ihre E-Mail-Adresse, ohne Bezug zu weiteren personenbezogenen Daten. Wir sammeln keine Daten, erstellen keine Profile und geben keine Daten an Dritte weiter. Natürlich können Sie diesen Newsletter über den Link am Ende abbestellen, wir löschen dann Ihre Daten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer aktualisierten Datenschutzerklärung.

Wir halten die Bestimmungen der DS-GVO zum Schutz Ihrer Daten für sinnvoll und notwendig, sehen jedoch zur Entlastung ehrenamtlich geführter Vereine Optimierungsbedarf, wie diese Petition.

Zweitkräfte für Inklusion

In seiner ersten Regierungserklärung hat Ministerpräsident Söder umfassende Investitionen für Bayern versprochen, darunter 2000 zusätzliche Lehrerstellen. Angesichts der ausgezeichneten Haushaltslage finden wir es nun an der Zeit, auch die Inklusion von diesem „Goldregen“ profitieren zu lassen und sie deutlich besser auszustatten. Der Bayerische Elternverband hat gestern in einem Offenen Brief an den Ministerpräsidenten dargelegt, dass das Recht auf Inklusion noch immer nicht voll umgesetzt wird und fordert, hierfür pädagogische Zweitkräfte einzuführen und zu finanzieren. Bitte unterstützen Sie dieses Anliegen online hier mit Ihrer Unterschrift und helfen Sie, dass Inklusion endlich tragfähige Bedingungen bekommt.

Δ Runder Tisch zur Handynutzung an Schulen – Schulversuch folgt

Kultusminister Sibler löste das Versprechen seines Amtsvorgängers Spaenle am 14. Mai 2018 ein: den Runden Tisch zur privaten Handynutzung in der Schule. Zur Erinnerung: Derzeit sind Handys auf dem Schulgelände grundsätzlich auszuschalten, es sei denn, eine Lehrkraft gestattet die Nutzung für Unterrichts- oder private Zwecke. Es war Wunsch vieler Verbände, dies in eine modernere Regelung zu überführen, wo etwa das Schulforum die Regeln für die ausnahmsweise Nutzung festlegt. Eine entsprechende Petition hatte der BEV eingereicht. Den anwesenden Ministerialbeauftragten, Vertretern von Schulleitungen, des Landesschülerrats und der Elternverbände wurde zunächst der Stand der Forschung zum Mehrwert digitaler Medien und zur Ablenkbarkeit durch (ausgeschaltete!) Handys im Unterricht präsentiert. In die folgende Diskussion über eine Neuregelung brachten wir vom BEV die Bedeutung von Mitbestimmung insbesondere der SchülerInnen ein. Es wurden jedoch auch Stimmen laut, die vor Abstimmungen im Schulforum warnten, da es Eltern gebe, die ungeachtet möglicher Störungen des Unterrichts die ständige Erreichbarkeit ihrer Kinder durchsetzen könnten. Gestern kündigte Minister Sibler im Bayerischen Landtag zum kommenden Schuljahr einen breit angelegten Schulversuch an, der Klarheit schaffen soll, wie Schulen den privaten Gebrauch von Handys schulintern sinnvoll regeln können. Die Ergebnisse des Schulversuchs sind entscheidend für eine mögliche Neuregelung.

Δ LEV Gymnasien fordert kostenloses ÖPNV-Ticket für Schüler, Studenten und Azubis

Die Möglichkeit der freien Schulwahl läuft ins Leere, wenn die Fahrt zu teuer ist oder die Kosten nicht übernommen werden. Mit der Forderung nach einem kostenlosen Ticket möchte die Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern e. V. mehr Bildungsgerechtigkeit erreichen. Sie verspricht sich davon auch eine bessere Nachfrage von weiter entfernten Ausbildungsplätzen. Wir bitten Sie, diese wichtige Petition mit zahlreichen Unterschriften zu unterstützen!

Beratungsstellen für Dyskalkulie

Seit Beginn dieses Schuljahres gibt es an 23 Staatlichen Schulämtern Förder- und Beratungsstellen für Kinder mit Schwierigkeiten in Mathematik. Sie bieten Informationen, Rechenförderung und Fortbildungen für Lehrkräfte. Wir bekamen zahlreiche Rückmeldungen, dass diese Stellen entweder nicht bekannt sind oder von den Schulen nicht in Anspruch genommen werden. Das Kultusministerium versprach uns, die Stellen lokal nochmals in Erinnerung zu bringen und bat uns um Rückmeldung, in welchen Schulamtsbezirken es „hakt“. Diese Bitte geben wir hiermit an Sie weiter. Bitte stellen Sie Ihrer Schule die „Testfrage“ und senden Sie uns unter dem Betreff „Beratungsstellen Dyskalkulie“ eine E-Mail mit Sitz des betreffenden Schulamts an info(at)bev.de. Ihren Namen oder den Ihrer Schule geben wir nicht weiter. Sie helfen mit Ihrer Rückmeldung, die Situation zu verbessern!

Δ Gewinner des Wettbewerbs „Gesucht: Demokratie im Alltag“

Im Rahmen der Jubiläumsversammlung des BEV am 21. April 2018 in Landshut fand die Endausscheidung unseres Wettbewerbs „Gesucht: Demokratie im Alltag“ statt. Sechs Schülergruppen hatten sich über eine Vorentscheidung hierfür qualifiziert. Sie präsentierten überzeugende und eindrucksvolle Projekte, die klug aufbereitet waren und engagiert vermittelt wurden. Folgende Preisträger konnten, gestaffelt nach Plätzen, Geldpreise von insgesamt 2.000 € mit nach Hause nehmen:

    1. Platz: Gymnasium Schrobenhausen
    2. Platz: Frankenwald-Gymnasium, Kronach
    3. Platz: Emil-von-Behring Gymnasium, Spardorf
    4. Platz: Labenwolf-Gymnasium, Nürnberg
    5. Platz: Gymnasium Seligenthal, Projekt "Zusammen sind wir stark"
    6. Platz: Gymnasium Seligenthal, Projekt "Seligenthal im Wahlfieber"

Mehr zum Wettbewerb sowie den vollständigen Bericht finden Sie auf unserer Webseite.

Δ Neue Beisitzer im Landesvorstand des BEV

Im internen Teil unserer Jubiläumsversammlung wurde der Landesvorstand durch die Nachwahl folgender Beisitzer verstärkt: Jan Jugl (Forchheim), Ina Sivrikaya (Erding), Turgay Sivrikaya (Erding), Barbara Suda (Erlangen), Angela Wanke-Schopf (München) und Klaus Winters (München).

Soziale Netzwerke ohne Erlaubnis der Eltern jetzt erst ab 16 Jahren

Seit Inkrafttreten der DS-GVO am 25. Mai 2018 können Kinder unter 16 Jahren WhatsApp, Snapchat und Co. nur noch nutzen, wenn ihre Eltern der Verarbeitung ihrer Daten zustimmen. Dies bringt Eltern nun in eine Zwickmühle: wenn sie die Nutzung nicht erlauben, schützen sie zwar die Privatsphäre und die Daten ihrer Kinder, schließen sie aber vielleicht auch von der Kommunikation ihrer Gruppe aus und isolieren sie sozial. Hier ist guter Rat teuer. Dass eine Nutzungskontrolle der sozialen Medien ihrer Kinder illusorisch ist, dürfte den meisten Eltern klar sein. Wir raten zu Klassen-Elternabenden, um das Problem zu diskutieren und eine Lösung für die ganze Klasse zu finden, denn hier spielen sich die meisten Kontakte ab. Aufklärung - anhand konkreter Beispiele - und laufende Gespräche mit den Kindern über die Notwendigkeit des sorgsamen Umgangs mit Daten sind in jedem Fall unumgänglich.

Bildungs- und Teilhabepaket kommt nicht an

Von mehr als drei Millionen Kindern und Jugendlichen im Jahr 2016 mit Anspruch auf Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), hat nur etwa ein Fünftel tatsächlich davon profitiert. Der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen in Deutschland hängt maßgeblich von der sozialen Herkunft ab, hierfür soll das BuT einen Ausgleich schaffen. Familien, die z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen, können neben dem Regelbedarf für ihre Kinder Gutscheine für Schulausflüge und Klassenfahrten, Lernförderung und Mittagsverpflegung bekommen. Für Schulmaterial und Schulbeförderung gibt es Barleistungen. Auch außerhalb dessen kann ein Anspruch bestehen. Eine der Hürden für den Bezug, an denen z. B. der Kinderschutzbund berechtigte Kritik übt, hat der Bundestag unlängst entschärft: So gibt es künftig Mittel für Nachhilfe nicht erst dann, wenn die Versetzung gefährdet ist. - Elternvertreter sollten dafür werben, diese Leistungen nicht zu verschenken.

Abschied vom Mythos „Schutzraum Förderschule“

Immer noch gelten Förderschulen als Schutz- und Schonraum, dabei ist das Gegenteil der Fall. Kinder und Jugendliche sind dort sogar in höherem Ausmaß sexualisierter Gewalt ausgesetzt, die überwiegend von anderen Jugendlichen ausgeht. Nach der Studie „Speak!“ der Universitäten Marburg und Gießen aus den Jahren 2016 und 2017 hat dies nun die Erweiterungsstudie „Speak!-FÖS“ vom Februar 2018 bestätigt.

Umfrage zur Inklusion

Studentinnen der Universität Bielefeld bitten bis Mitte Juni um Beteiligung an einer deutschlandweiten Online-Erhebung zum Thema „Elterliche Einstellung zur Inklusion“. Die Umfrage dauert etwa 15 Minuten. Als Dank werden 10 Online-Einkaufsgutscheine zu je 50 € verlost.

Terminhinweise


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= Hier steckt Demokratie drin