BEV aktuell Oktober 2012

Erstellt von Bayerischer Elternverband e.V. |

•Was Eltern über Schule denken

•Elternvertretung – wie geht’s?

•Der Stellvertreter

•Zwischen 0 und 12

•Filmtipp: Berg Fidel – eine Schule für alle

•Termine

Was Eltern über Schule denken
Im Januar 2012 wurden in der 2. Jako-o-Bildungsstudie 3000 Eltern von Schulkindern befragt. Es ging um Ganztagsschulen und das G8, um längeres gemeinsames Lernen und die Beziehung zwischen Elternhaus und Schule, um bildungspolitische Forderungen und um Inklusion. Bundesweit sprechen sich nur noch 23 Prozent der Eltern für eine vierjährige Grundschule aus, 70 Prozent wünschen sich Ganztagsschulen (in Bayern 56 Prozent) und 79 Prozent neun Jahre bis zum Abitur (in Bayern 84 Prozent). Hier eine Zusammenfassung der Ergebnisse.

Elternvertretung – wie geht’s?
Auch in diesem Schuljahr bietet der BEV wieder Schulungen für Elternbeiräte und Klassenelternsprecher aller Schularten. Neben den bereits feststehenden Seminaren können Sie auch ein Seminar an Ihre Schule holen, am besten gleich für mehrere Schulen zusammen oder für einen ganzen GEB. Für Mitglieder sind die Seminare kostenlos. Noch ein Tipp: Den BEV-Mitgliedsbeitrag für Grund- und Mittelschulen übernehmen oft die Kommunen, bei Förderschulen der Bezirk.

Der Stellvertreter
An Grund- und Mittelschulen wählen die Eltern einer Klasse den Klassenelternsprecher und einen Stellvertreter. Der Stellvertreter hat keinerlei rechtliche Funktion, so lange der Klassenelternsprecher seine Aufgabe erfüllen kann. Fällt er länger aus, z.B. wegen Krankheit, übernimmt der Stellvertreter für diese Zeit die Aufgaben des Klassenelternsprechers. Ist der Klassenelternsprecher Mitglied des Elternbeirats, vertritt ihn der Stellvertreter auch dort. An den anderen Schularten bestimmt der Elternbeirat, ob Klassenelternsprecher gewählt werden sollen und welche Aufgaben diese haben. Gesetzlich festgelegte Aufgaben haben sie im Gegensatz zu den Klassenelternsprechern an Grund- und Mittelschulen nicht.

∩ Zwischen 0 und 12
Der Elternbeirat einer Grundschule oder einer Mittelschule hat höchstens 9 Mitglieder. Eine Mindestzahl gibt es nicht. Der Elternbeirat an allen anderen Schularten - Förderschule, Realschule, Gymnasium, Wirtschaftsschule und Fachoberschule - hat mindestens 5 und höchstens 12 Mitglieder. Jeder Elternbeirat kann Beisitzer aus dem Kreis der Wahlberechtigten ernennen, bis zu einem Drittel seiner Mitgliederzahl. Diese haben kein Stimmrecht, nehmen aber an den Sitzungen teil. Wenn Migranten und Eltern behinderter Kinder nicht regulär gewählt wurden, kann der Elternbeirat sich deren Sachverstand erschließen, indem er sie als Beisitzer aufnimmt.

∩ Filmtipp: Berg Fidel – eine Schule für alle
Wie sieht eine Schule aus, der alle Kinder gleich wichtig sind? Die Dokumentation von Hella Wenders über eine Grundschule in Münster ist jetzt in den Kinos. Die Termine

Termine:

: Hier ist Inklusion drin.