BEV aktuell Januar 2014

Erstellt von Bayerischer Elternverband e.V. |

- Hochbetrieb am Zeugnisfreitag

- Botschafter für Bewusstseinsbildung

- Der neue GEB

- Infos für Elternbeiräte

- Termine

Hochbetrieb am Zeugnisfreitag

Am 24. Januar erhalten die bayerischen Viertklässler den Noten-Zwischenbericht, die meisten anderen Schüler am 14. Februar ihr Zwischenzeugnis. In der staatlichen Schulberatung herrscht an solchen Zeugnisfreitagen Hochbetrieb. Dann bearbeitet sie fast doppelt so viele Anfragen wie sonst. Aber auch an normalen Schultagen lassen sich immer mehr Eltern beraten, denn der Bildungsdruck wächst. Da geht es um Noten und Zeugnisse, um Schulwechsel und Mobbing, um psychische Probleme und um Konflikte mit Lehrern. Ausländische Eltern sind dankbar für einen Wegweiser durch den deutschen Bildungsdschungel. Die staatliche Schulberatung in Bayern berät in ihren neun Beratungsstellen kostenlos und fachkundig, vertraulich und unvoreingenommen. Und sie ist unabhängig - von der Schule des Kindes, vom Schulamt und vom Ministerialbeauftragten.

 

∩ Botschafter für Bewusstseinsbildung

Artikel 8 der UN-Behindertenrechtskonvention fordert, Vorurteile zu bekämpfen und eine respektvolle Einstellung gegenüber Menschen mit Behinderung auf allen Ebenen des Bildungssystems zu fördern. Bildungspolitisch ist hier noch viel zu tun, gesellschaftspolitisch ebenfalls. Hier kann der Elternbeirat aktiv werden und  zum Beispiel in Presseerklärungen fordern, die Konvention zügig umzusetzen. Aber auch bei den vielen kleinen Schritten der Bewusstseinsbildung: an Elternabenden, in informellen Gesprächen und im Schulforum.



Der neue GEB

Grundschule und Mittelschule sind zwei getrennte Schularten, die ehemals übergeordnete Volksschule gibt es nicht mehr. Im gemeinsamen Elternbeirat (GEB) saßen bisher die Elternvertreter aller Grund- und Mittelschulen eines Sachaufwandsträgers gemeinsam. Ob das so bleibt, ist bei den Juristen im Kultusministerium umstritten. Das BayEUG kann an dieser Stelle unterschiedlich ausgelegt werden. Man kann herauslesen, dass die Grundschulen eines Sachaufwandträgers einen eigenen GEB haben und die Mittelschulen ebenso. Man kann das aber auch anders interpretieren und weiter einen gemeinsamen Elternbeirat aller Grund- und Mittelschulen bilden. Das Wichtigste: Die Elternvertretung muss vernünftig arbeiten können. Sie wissen am besten, was Sie dafür brauchen. Bitte schicken Sie uns Ihre Anregungen, denn das Kultusministerium hat uns um einen Vorschlag gebeten.

 

Infos für Elternbeiräte

Wenig begeistert sind Elternbeiräte, wenn sie morgens aus der Zeitung erfahren, dass an ihrer Schule eine Drogenrazzia stattgefunden hat oder die Sporthalle wegen Einsturzgefahr gesperrt wird. Auch über Unterrichtsausfall und Veranstaltungen in der Schule muss ein Elternbeirat informiert sein, denn die Eltern fragen ihn danach. Wenn Elternvertreter nicht Bescheid wissen, ist das nicht nur schlecht für ihr Image, sondern auch schlecht für die Eltern, die schließlich ein Recht auf Information haben. Der Elternbeirat muss „alles, was für die Schule von allgemeiner Bedeutung ist", so schnell wie möglich erfahren - eine Bringschuld der Schulleitung. Dennoch kann es im Alltagstrubel sinnvoll sein, dass der Elternbeirat gelegentlich nachfragt, ob etwas Aktuelles ansteht. Wo die Kommunikation schwierig ist, unterstützt der BEV gern mit seinem Seminar „Eltern als Bildungspartner“.

Termine

  • Do 23. Januar 2014, 19:30-21:30 Uhr, Erlangen: „Mit Legasthenie zu Abitur und Studium?“ Mehr Infos
  • Mo 27. Januar 2014, 19:30 Uhr, Neunkirchen am Sand: „Das Lernen lernen“. Mehr Infos
  • Sa/So 1./2. Februar 2014, München: Schultage München, Messe mit bildungspolitischem Programm
  • Sa 17. Mai 2014, 10-16 Uhr, München: Landesversammlung des BEV


∩: Hier ist Inklusion drin.